Anhebung von Mindestlohn und Minijobgrenze ab dem 01.10.2022
Ab dem 01.10.2022 wird der Mindestlohn erneut angehoben, und zwar auf 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt die sogenannte Minijobgrenze von 450 Euro auf 520
Das Steuerrecht unterliegt einem stetigen Wandel durch neue Gesetze, Verordnungen sowie gerichtlicher Entscheidungen und behördlicher Anweisungen. Hier finden Sie ausgewählte Neuerungen der letzten Monate. Gerne können persönlichen Auswirkungen in einem Beratungsgespräch erörtert werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.
Ab dem 01.10.2022 wird der Mindestlohn erneut angehoben, und zwar auf 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigt die sogenannte Minijobgrenze von 450 Euro auf 520
Für Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer kommt die sog. Vollverzinsung in Betracht (§ 233a AO). Die
Arbeitgeberzuschüsse für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel sind im Rahmen des § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin
Im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 ist vorgesehen, dass jede aktiv tätige Erwerbsperson eine einmalige Energiepreispauschale von EUR 300 erhält. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt Steuerpflichtige, die 2022
Der Einkommensteuertarif sieht mit steigendem Einkommen eine progressive Erhöhung des Einkommensteuersatzes vor. Werden Vergütungen nicht laufend, sondern für eine mehrjährige Tätigkeit in einer Summe ausgezahlt,
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bis zur Höhe von 1.250