Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des Kindes
27.09.2023
Zur steuerlichen Abgeltung der Aufwendungen für Kinder werden der Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt EUR 8.952,00 steuermindernd abgezogen, sofern die steuerliche Auswirkung größer ist als die Höhe des Kindergelds. Werden die Eltern nicht zusammen veranlagt, erhält jeder Elternte