Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 (noch) nicht verfassungswidrig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es sich bei dem aktuell geltenden Solidaritätszuschlag in den Jahren 2020 und 2021 um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe handelt. Der