Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder als Betriebsausgaben
Arbeitnehmer werden zunehmend durch die Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber gefördert. Bei Arbeitgebern ist die Übernahme von Fortbildungskosten regelmäßig als Betriebsausgabe abzugsfähig.