Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit des Kindes
Zur steuerlichen Abgeltung der Aufwendungen für Kinder werden der Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt EUR 8.952,00 steuermindernd