Aktuelle Steuer­informationen

Das Steuerrecht unterliegt einem stetigen Wandel durch neue Gesetze, Ver­ordnungen sowie gericht­licher Ent­scheid­ungen und behörd­licher Anweisungen. Hier finden Sie aus­gewählte Neue­rungen der letzten Monate. Gerne können persön­lichen Aus­wirk­ungen in einem Beratungs­gespräch erörtert werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.

Nachzahlungszinsen verfassungswidrig? Erhebung ausgesetzt
10.05.2019
Steuernachzahlungen bei der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer sind zu verzinsen; die Verzinsung beginnt regelmäßig nach Ablauf von 15 Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums (§ 233a Abgabenordnung). Auf den Grund für die Steuernachzahlung kommt es dabei nicht an. Betroffen sind – aufgrund der 15-monatigen Karenzzeit – insbeson
Neue Abgabefristen für Steuererklärungen ab 2018 und neue Regelungen für Verspätungszuschläge
07.03.2019
Für diejenigen, die eine Steuererklärung abzugeben haben, gelten ab dem Veranlagungszeitraum 2018 großzügigere Abgabefristen. Statt wie bisher grundsätzlich bis Ende Mai müssen die Steuererklärungen für 2018 erst bis spätestens 31. Juli 2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich
Umsatzsteuerbescheinigung im Online-Handel
10.01.2019
Durch das "Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weitere steuerlicher Vorschriften" wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2019 neue Aufzeichnungspflichten und Haftungsrisiken für Betreiber elektronischer Marktplätze (z. B. Amazon und eBay) geschaffen (vgl. neue §§ 22 f und 25e UStG). Danach muss de
Zuschüsse für Mahlzeiten des Arbeitnehmers
09.01.2019
Zuschüsse für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, die Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind regelmäßig lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Leistungen gelten allerdings Besonderheiten: Unabhängig vom tatsächlichen Wert der Mahlzeit ist nur ein jährlich festgesetzter sog. amtlicher Sachbezugswert zu versteuern. Die
Unentgeltliche PKW-Nutzung durch den Ehepartner als Entlohnung für geringfügige Beschäftigung
08.01.2019
Für die private Nutzung eines betrieblichen PKW durch einen Arbeitnehmer kommt eine steuerliche Vereinfachungsregelung in Betracht, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird: Der sich daraus ergebende lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige geldwerte Vorteil ist dann mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des PKW anzusetzen. Bei der 1 %-Regelung handelt
Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und Erwerbstätigkeit
07.01.2019
Für die Zahlung von Kindergeld und die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen, unter 25-jährigen Kindern ist seit 2012 die Höhe der Einkünfte des Kindes unbeachtlich. Nach Abschluss einer erstmaligen Ausbildung bzw. eines Studiums ist die Berücksichtigung grundsätzlich noch möglich, wenn das Kind neben der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit
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