Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:
- Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.
- Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von EUR 1.200 auf EUR 1.230.
- Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.
- Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von EUR 801 auf EUR 1.000 bzw. von EUR 1.602 auf EUR 2.000 (bei Ehepartnern).
- Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von EUR 4.008 auf EUR 4.260.
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von EUR 924 auf EUR 1.200.