Gornik & Partner

Überblick Jahressteuergesetz 2022

Durch das Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich ab dem 01.01.2023 u. a. folgende Änderungen:

  • Anhebung des linearen AfA-Satzes für neue Wohngebäude von 2 % auf 3 % für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude.
  • Fortsetzung der Sonderabschreibung nach § 7b EStG für die Herstellung neuer Mietwohnungen mit geänderten Rahmenbedingungen bei Bauantrag oder Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026
  • Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von EUR 1.200 auf EUR 1.230.
  • Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen bereits ab dem Jahr 2023.
  • Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags von EUR 801 auf EUR 1.000 bzw. von EUR 1.602 auf EUR 2.000 (bei Ehepartnern).
  • Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von EUR 4.008 auf EUR 4.260.
  • Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von EUR 924 auf EUR 1.200.

Andere Beiträge

Geltenmachung des Pflege-Pauschbetrags

Ist eine Person pflegebedürftig, wird die Pflege in vielen Fällen zumindest teilweise von den Angehörigen übernommen, damit der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause in seinem bisherigen

Schenkung bei Pflege als Gegenleistung

Für die Ermittlung der Schenkungsteuer wird der Wert einer vom Beschenkten übernommenen Belastung vom Wert der Schenkung abgezogen. Als eine solche Belastung wird auch die