Arbeitszimmer und Homeoffice ab 2023
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale mit Wirkung ab dem 01.01.2023 überarbeitet. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Auswirkungen
Das Steuerrecht unterliegt einem stetigen Wandel durch neue Gesetze, Verordnungen sowie gerichtlicher Entscheidungen und behördlicher Anweisungen. Hier finden Sie ausgewählte Neuerungen der letzten Monate. Gerne können persönlichen Auswirkungen in einem Beratungsgespräch erörtert werden. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale mit Wirkung ab dem 01.01.2023 überarbeitet. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Auswirkungen
Aufwendungen des Arbeitgebers für Sachleistungen oder Geschenke an seine Arbeitnehmer können regelmäßig als Betriebsausgaben geltend gemacht werden; sie sind allerdings grundsätzlich beim Arbeitnehmer lohnsteuer- und
Das Erbschaftsteuergesetz stellt den Erwerb von Todes wegen einer vom Erblasser selbstgenutzten Immobilie (sog. Familienheim) durch die Kinder steuerfrei. Voraussetzung hierfür ist, dass der Erblasser
Zur steuerlichen Abgeltung der Aufwendungen für Kinder werden der Kinderfreibetrag und ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von insgesamt EUR 8.952,00 steuermindernd
Fallen in einem privaten Haushalt bzw. Garten Reinigungs- oder Pflegearbeiten an, kann hierfür eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen bis zu einem
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung arbeiten Gesellschafter-Geschäftsführer immer häufiger auch nach Eintritt des Rentenalters bzw. des vereinbarten Pensionsalters für die