Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn beachten
Gornik und Partner  |  04.08.2021
 

Minijobs: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohn beachten

 

Die Mindestlohnkommission hatte bereits vor einiger Zeit eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in mehreren Stufen beschlossen. Danach beträgt der Mindestlohn künftig:

ab dem 01.07.2021 EUR 9,60 (seit dem 01.01.2021: EUR 9,50)

ab dem 01.01.2022 EUR 9,82

ab dem 01.07.2022 EUR 10,45

Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns (z. B. seit dem 01.07.2021 auf 9,60 Euro) die Arbeitszeit ggf. anzupassen (d. h. zu verringern) ist, um sicherzustellen, dass die Minijobgrenze von (unverändert) EUR 450,00 im Monat auch nach Erhöhung des Stundenlohns auf den Mindestlohn nicht überschritten wird, weil dies sonst zusätzliche Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auslösen könnte.

PKW-Nutzung: Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs
Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer selbst genutzten Wohnung einschließlich eines häuslichen Arbeitszimmers