Die Mindestlohnkommission (besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher EUR 9,35 in folgenden Stufen zu erhöhen:
ab 01.01.2021 EUR 9,50
ab 01.07.2021 EUR 9,60
ab 01.01.2022 EUR 9,82
ab 01.07.2022 EUR 10,45
jeweils brutto je Zeitstunde.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von EUR 450 nicht überschritten wird.